Nicht länger unberührbar !

"Unberührbar" zu sein, ist ein Makel mit dem man geboren wird. Über Jahrtausende haben die Kastenlosen ihren Status als "Unberührbare" verinnerlicht. Sie haben die Schande ihrer Geburt und ein Leben in Armut, Unterdrückung und Not als unvermeidliches Schicksal ertragen.

„Dalit“ bedeutet gebrochen, unterdrückt, zertreten, geschlagen und bezeichnet damit ein Unrecht, das jemandem von außen angetan wird. Sich selbst als Mensch zu begreifen und nicht länger als unberührbar akzeptieren, ist für den einzelnen und erst recht für die Dalits allgemein ein  langwieriger Prozess. Eine wichtige Rolle, diesen Prozess in Gang zu setzen, spielten christliche Missionare, die die „Unberührbaren“ mit anderen Augen sahen und ihnen erstmals Zugang zu Bildung verschafften.

Seit der Unabhängigkeit Indiens 1947 ist die „Unberührbarkeit“ und jede Form von Diskriminierung gemäß der indischen Verfassung (Artikel 14 - 17) offiziell abgeschafft.[1] Trotzdem sind die Kasten und Normen auch heute noch wirksam und bestimmen das Leben in der Gesellschaft. Vor allem in ländlichen Gebieten werden die Dalits stark diskriminiert. Der Zugang zu Brunnen wird ihnen verwehrt. In Restaurants dürfen sie sich nur in abgesonderten Bereichen oder vor der Tür aufhalten und sie bekommen anderes Geschirr.[2] Den Dalits ist es untersagt, Hindu-Tempel zu betreten oder an Ritualen teilzunehmen.

Arbeit

Dalits arbeiten in Fabriken, Steinbrüchen und in der Landwirtschaft als Tagelöhner unter schweren, gesundheitsschädlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen. „Verunreinigende“ Arbeiten, wie z.B. Reinigung der Latrinen und der Kanalisation, Entsorgung toter Tiere, Lederverarbeitung (Schuhmacher), Straßenfeger*innen, Reinigungskräfte, Wäscher*innen sind Arbeitsbereiche der Dalits.

Armut und Kinderarbeit

Der tägliche Verdienst für die Arbeit als Tagelöhner ist gering und unsicher. Wenn ein Familienmitglied durch Krankheit oder Unfall ausfällt, fällt auch dessen Lohn an diesen Tagen weg und es entstehen zusätzliche Kosten für Medikamente. Dadurch ist das Überleben der gesamten Familie gefährdet. Um das tägliche Familieneinkommen zu sichern müssen auch Kinder mitarbeiten. Auch Kinder unter 14 Jahren werden beschäftigt.[3]

Wohnsituation

In den Großstädten wohnen die Dalits in Slums. In ländlichen Gebieten stehen die Hütten der Dalits außerhalb der Ortschaften, weit ab von den Häusern der Höherkastigen im Zentrum der Dörfer. Die einfachen, palmblattgedeckten Lehmhäuser versinken während des Monsuns im Morast. Wirbelstürme und Überschwemmungen richten große Schäden an und bringen die Bewohner um ihr Hab und Gut.

Eingeschränkter Zugang zu Wasser

Die Dalit-Siedlungen liegen oft am Unterlauf von Bächen und Flüssen, wo die Verschmutzungen des Dorfes ankommen. Ihre Brunnen enthalten oft schlechteres Wasser. Die Gemeindebrunnen der Höherkastigen dürfen Dalits nicht benutzen. Wenn sie keinen eigenen Brunnen in ihrer Siedlung haben, müssen sie am Rand des Gemeindebrunnens warten, bis sie das Wasser von einem Höherkastigen gereicht bekommen.

Staatliche Hilfen für Dalits und Adivasi

Es gibt zahlreiche Gesetze, die die Dalits und Adivasi vor Diskriminierung und Ausbeutung schützen sollen und es wurden verschiedene staatliche Programme gestartet, um die ökonomische Situation von Dalits zu verbessern.

  • Quoten / Reservierungen an Schulen, Hochschulen und im Staatsdienst
  • „Health-Card“, Gesundheitskarte. Ausgaben für medizinische Behandlungen werden vom Staat bezahlt.
  • Lebensmittelkarte für den Kauf verbilligter Lebensmittel
  • Land für Dalits und Adivasi
  • Hausbauprogramm

Es entsteht die paradoxe Situation, dass Dalits qualifizierte Berufe erlernen und hohe Ämter innehaben können, aber trotzdem als „unrein“ gelten und gesellschaftlich ausgeschlossen werden.   

Videos zum Thema "Unberührbarkeit"

[1] Artikel 17. Verbot der Unberührbarkeit. Die "Unberührbarkeit" ist abgeschafft; ihre Ausübung in irgendeiner Form ist verboten. Die zwangsweise Durchsetzung jeder aus der "Unberührbarkeit" entspringenden Rechtsunfähigkeit ist ein Vergehen, das in Übereinstimmung mit dem Gesetz bestraft wird. www.verfassungen.net/in/verf49-i.htm

[2] Artikel 15. (2) Kein Bürger darf nur aus Gründen der Religion, der Rasse, der Kaste des Geschlechts oder des Geburtsortes der Rechtsunfähigkeit, Haftbarkeit, Einschränkung oder einer Bedingung unterworfen sein hinsichtlich

  1. des Zutritts zu Geschäften, öffentlichen Restaurants, Hotels und öffentlichen Vergnügungsstätten; oder
  2. des Gebrauchs von Brunnen, Wasserbehältern, Badestellen, Straßen und öffentlichen Erholungsplätzen, die entweder ganz oder teilweise durch Staatsmittel erhalten oder für den Allgemeingebrauch bestimmt sind.

[3] Artikel 24. Verbot von Kinderarbeit. Kinder unter 14 Jahren dürfen in einer Fabrik, einem Bergwerk oder einem anderen gefährlichen Unternehmen nicht beschäftigt werden.

Spenden

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(BLZ 672 922 00)  BIC: GENODE61WIE


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