Sie können für CARDS spenden über das
Spendenkonto von RANDI e.V.
IBAN: DE20 6729 2200 0140 6787 08
bei der Volksbank Kraichgau Wiesloch-Sinsheim e.G.
BIC: GENODE61WIE
Da wir rein ehrenamtlich organisiert sind, werden alle Spenden ohne Abzug für die Arbeit von CARDS in Indien verwendet.
Den aktuellen Kassenbericht finden Sie in den Protokollen der Mitglieder-Versammlungen.
Sonstige Kosten, die z.B. für Überweisungen, Verpflegung und Unterbringung indischer Kulturgruppen bei Besuchen in Deutschland etc. anfallen, werden durch Mitgliedsbeiträge und spezielle Aktionen getragen. Für die Flugkosten der indischen Gäste erhalten wir einen Zuschuss von Brot für die Welt - EED.
Vereinsreisen nach Indien werden von den deutschen Besuchern privat bezahlt.
Seit der Gründung unseres Vereins ist es uns bis jetzt gelungen alle Spenden ohne Abzüge zu 100% nach Indien zu überweisen. Dies ist nur dadurch möglich, dass alle Vorstands- und die aktiven Vereinsmitglieder ehrenamtlich arbeiten. Der Briefversand, inklusive Druck etc., sowie alle weiteren Kosten, Gebühren, Porto, Telefonkosten etc. sind durch die Mitgliedsbeiträge unserer ca. 170 Mitglieder abgedeckt oder werden privat getragen. Ohne diese Aufwendungen wäre es nicht möglich Spenden zu erhalten. Es ist unser Bestreben, so lange es geht, diese Regelung beizubehalten. Unser Verein ist dabei eine Ausnahme, denn bei den weitaus meisten Organisationen ist es üblich und auch notwendig, einen gewissen Prozentsatz für Organisation, Werbung etc. durch Spenden abzudecken.
Zweckgebundene Spenden
Wenn Sie für ein bestimmtes Projekt, bzw. für einen bestimmten Bereich spenden wollen, dann geben Sie dies bitte mit einem Stichwort (z.B.: Berufsausbildungscollege, Kinderarbeiterschulen, Frauenarbeit etc.) auf Ihrer Überweisung an. Spenden ohne Zweckbindung werden dort eingesetzt, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
Gemeinnützigkeit / Freistellung
Wir sind wegen der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Sinsheim, St.Nr. 44082/35158 vom 18.05.2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 von der Körperschaftsteuer befreit. Diese Freistellung gilt hinsichtlich der Berücksichtigung von Spenden 5 Jahre ab dem Tag der Ausstellung des Freistellungsbescheides – also bis zum 18.05.2026.
Steuerliche Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen
Sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge können im Rahmen des § 10 b des Einkommensteuergesetzes im Bereich der Sonderausgaben als Zuwendungen abgezogen werden. Allerdings ist der Abzug begrenzt auf 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte. Für Unternehmen gilt je nach Verhältnissen eine andere Grenze.
Zuwendungsbestätigung (früher Spendenbescheinigung)
Für die Zuwendungen an unseren Verein im Verlauf eines Jahres stellen wir bis Ende Januar/Anfang Februar des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung aus, in der alle Zuwendungen des abgelaufenen Jahres enthalten sind.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Adresse vollständig und leserlich bei der Überweisung unter Verwendungszweck angeben!